Guter Link zur Verbraucherzentrale, insbesondere wenn man sich erst mal einen Überblick verschaffen und nicht gleich auch noch in die VDE-AR-N 4105 usw. einsteigen will.
In Kombination mit einem Speicher wird die Rechtslage leider nicht einfacher.
Offensichtlich tun sich hier auch die Netzbetreiber noch schwer.
In unserer Kleinstadt sind seit Mitte letzten Jahres knapp 50 Kleinspeicher im Marktstammdatenregister eingetragen worden.
Den Status vom Netzbetreiber “geprüft” hat nur einer und der ist DC gekoppelt.
Batteriespeicher: Die Verwendung eines Balkonkraftwerk Speichers ist erlaubt. Eine Obergrenze für die Kapazität gibt es nicht, es gilt jedoch die 2000W Modulleistung und die 800W Einspeisebegrenzung einzuhalten.
Das hängt auch von den örtlichen Gegebenheiten ab.
Ich habe mich nach langer Recherche für einen AC gekoppelten Speicher (Hoymiles MS A2) entschieden, weil ich einen AC gekoppelten nur in den Gartenschuppen hätte stellen können.
Da habe ich aber im Winter zumindest leichten bis mäßigen Frost.
AC Kopplung mit direkt eingestecktem Wechselrichter ist m.E. nicht sinnvoll, es sei denn, man kommt z.B. nicht mehr ohne Aufwand an die Anschlüsse der Panels ran, weil der Wechselrichter direkt darunter verbaut ist.
Die AC Kopplung abseits des Wechselrichters hat dann aber den Vorteil, dass im Zweifel sowohl das Balkonkraftwerk, als auch der Speicher etwas zuschießen.
Ob das so zulässig ist, ist allerdings ein anderes Thema….
Wenn man bereits ein Balkonkraftwerk hat, kann man in HA auch erst mal einen “virtuellen Speicher” installieren und sich ansehen, wie der sich verhält.
Entsprechende Integrationen gibt es in HACS.
Das erleichtert dann auch eine sinnvolle Dimensionierung.
Der Speicher ist komplett mit einem zusätzlichem Wechselrichter und Shelly pro 3EM. Das erlaubt mir, da der Speicher ein AC is, das iich volle 2000W erzeugen kann und nur wenn Überschuss besteht 800W ins Netz einspeise. Der Speicher ist von Zendure und komplett mit dem passenden Wechselrichter. Somit konnte ich den Speicher auch hinstellen wo es am besten passt. Bei mir im Keller neben dem Sicherungsschrank wo auch eine extra Steckdose vorhanden ist über die der Speicher alles läd und antläd. Somit gibt es auch keinerlei Probleme mit Überlastung oder sonstigem. Leider kann man den Zendure Wechselrichter noch nicht ohne Cloud betreiben weil der noch zu neu ist und keiner sich daran versucht hat. Die kleineren können schon so betrieben werden.
Im verlinkten Artikel ist eindeutig von einem 800W Wechselrichter die Rede.
Aber vielleicht stehe ich ja auf dem Schlauch und Dein >800W Wechselrichter ist gar nicht mit dem Hausnetz sondern nur direkt mit dem Speicher verbunden?
Das liest sich, als dürftest Du 2000Wp an Paneel-Leistung anschließen, weil Du ein AC Speicher hast!? Das steht aber so nirgendwo.
Man darf immer 2kWp anschließen. Unabhängig davon, ob du einen Speicher hast oder, falls vorhanden, nach welchen Prinzip er arbeitet.
Und Du darfst max. 800W ins Netz speisen. Ob das „nur“ ein Überschuss ist, die Leistung (letztendlich) aus dem Speicher kommt oder ob Du die 800W einfach ohne Umwege direkt aus dem Wechselrichter ins Netz speist.
Was anderes lässt sich aus dem oben verlinkten Text jedenfalls nicht entnehmen:
Wobei noch anzumerken ist, dass in dem Text nicht explizit auf Speicher eingegangen wird. Vermutlich, weil das Gesetz (mal wieder) so lange gebraucht hat, dass es technisch bei der Verabschiedung schon wieder überholt war.
Nachtrag:
Für alle, die es ganz genau wissen wollen, hier noch das Eneuerbare-Energien-Gesetz in aktuellster Fassung.
Nachtrag 2:
Den oben gestrichenen Satz kann man, genaugenommen, aus dem genannten Text ebenfalls nicht entnehmen.
Ja genau. Da mein Wechselrichter, der bei dem Speicher angeschlossen ist, maximal 800W einspeist, kann ich 2000W erzeugen, die ja ausschliesslich in den Speicher gehen. In meiner Konfiguration sind 2 Wechselrichter vorhanden, das noch als Ergänzung.
Das ist der Fehler im Gesetz. Es steht nirgends wieviel Dein Speicher haben darf, sondern nur das die Leistung die ins Netz geht nicht mehr als 800W beträgt. Da ich meinem Wechselrichter untersagt hab etwas ins Netz zu schicken, triff das für mich also noch nicht einmal zu. Die Energieversorger mögen die Einspeisung sowieso nicht, da es bei Balkonkraftwerken immer zu einer Schieflage der Leitung führt. Kann man schön beobachten wemm man sich die Daten auf dem Shelly ansieht.
Leider bereitet das in der Praxis wohl noch häufig Probleme.
Ließ mal im Photovoltaik Forum.
Da melden sich immer wieder Nutzer, die ihren Kleinspeicher im Marktstammdatenregister hinterlegt haben und dann Post von Ihrem Netzbetreiber bekommen, der einen Nachweis über den Anschluss durch einen Elektriker haben will.
Wenn sich das Marktstammdatenregister nicht generell bei allen meldet, liegt ja die Vermutung nahe, dass es von Bautype abhängen könnte?! Vielleicht sind das welche, die nicht steckerfertig sind und deshalb fachgerecht installiert werden müssen? Vermutlich soll so verhindert werden, dass sich die Leute irgendwelche abenteuerlichen Konstruktionen ins Haus stellen.
Das ist die Liste dessen, was verbaut wurde. Und wie hängt das alles zusammen?
OK, der Envertech hängt hinter den Solarmodulen und hat eine extra abgesicherte Leitung auf eine Phase. Diese Phase ist auch gleichzeitig die an der der Speicher hängt, auch über eine extra Absicherung. Der Speicher hat einen extra Wechselrichter der nur aus der Phase gespeist wird und auch dort die 800W rausgibt wenn benötigt. Was aber nicht bedeutet das 800W ins Anbieternetz gehen sondern nur wenn der Speicher voll ist und die Anlage immer noch Strom erzeugt. Eigentlich soll der gar nichts abgeben da ich ja sowieso keine Vergütung bekomme.
Bereits in der Nachricht mit der grob überschlagenen Rechnung von mir, gab ich bereits an, dass es nur ungefähr ist. Das lässt sich eh nicht für alle pauschalisieren und jeder muss es für sich ausrechnen.
Ich glaube, ich bin dir dahingehend nicht Rechenschaft schuldig.
Das Marktstammdatenregister meldet sich gar nicht.
Es informiert nur den regionalen Netzbetreiber.
Und da gibt es dann welche, die Kleinspeicher einfach durchwinken und andere, die eine Bestätigung von einem Elektriker haben möchten.
Sehr unbefriedigend das ganze….
Und so wird es wohl in alle Ewigkeit keine allgemeingültige Aussage geben, ob sich für jeden einzelnen ein Speicher zum BKW lohnt. Da darf dann wohl jeder selbst den Rechenschieber zücken und es anhand seines Bedarfs selbst ausrechnen.
Es könnte ja einer beispielhaft das Ganze vorlegen, wenn er es denn hätte.
Nur offensichtlich kennt niemand eine Rechnung bei der sich ein Akku objektiv lohnt.
Also ist davon auszugehen, dass einen ein Akku, Stand heute, immer Geld kostet und nicht spart.