Balkonkraftwerk 4 Module auf normale PV umrüsten? - Welcher Wechselrichter?

Hallo zusammen,

aktuell betreibe ich ein Balkonkraftwerk mit 4 Modulen mit Y-Kabel
und einem 800 Watt Wechselrichter.

Da bei uns sowieso einiges an der Elektrik geändert werden muss
und ich auch an eine direkte Zuleitung zum BKW gedacht habe,
wäre meine Überlegung, dieses BKW mit einem neuen Wechselrichter
als normale PV mit einer max. Einspeisung von 2000 Watt zu betreiben.

Lohnt sich das?
Ich hätte somit nicht mehr diese 800 Watt Limitierung
Kosten für den Elektriker habe ich beiden Fällen.

Gibt es empfehlenswerte Wechselrichter mit 4x 500 Watt Tracker,
die auch gleich eine gute Anbindung an Homeassistant haben?

Wenn Du es gesetzeskonform machen willst und somit das Thema Marktstammdatenregister und Netzbetreiber mit ins Spiel kommt, wäre mir pers. der Aufwand dafür zu groß. Dann eher gleich - sofern der Platz dafür da ist - eine richtige PV-Anlage mit der entsprechenden Anzahl von PV-Modulen und x kWh Leistung.

Falls Du es “schwarz” betreiben willst und weil 2.000 Watt WR heutzutage auch nicht mehr die Welt kosten, kannst Du es einfach machen.

Was dann die Marke des WR, die Einbindung in HA und eine Empfehlung betrifft, bin ich raus. :slightly_smiling_face: Ich nutze hier seit ein paar Jahren einen Growatt Wechselrichter der sich über einen Dongle mit einer alternativen Firmware darauf einfach bei HA per ESPHome oder MQTT integrieren lässt.

Edit: Weil vergessen.

Wenn gesetzeskonform muss der Elektriker auch eine entsprechende Zulassung bei Deinem zuständigen Netzbetreiber haben. D.h. da ist nichts mit irgendeinen Freund oder Bekannten der ggf. Elektriker ist oder mal war. :slightly_smiling_face:

VG Jim

Ja, soll auf jeden Fall gesetzeskonform werden.

In meinem Fall wechselt auch der Netzanschluss / Zähler!

Demnach muss auch eine Neuanmeldung im Marktstammregister / Netzbetreiber erfolgen.

Normales 800 Watt BKW vereinfacht durch mich.
In anderen Fall durch den Elektriker. Hier wären dann meine Mehrkosten.
(plus neuer Wechselrichter) Richtig?

Klar, mehrere Module würden mehr Sinn machen, kann aber noch nicht
abschätzen, ob das umsetzbar wäre.

Meine Überlegung ist eben, wenn ich schon eine neue Leitung ziehen lasse,
dann könnte ich mehr als die 800 Watt einspeisen.

Dann kannst Du die Anlage mit einem 2.000 Watt WR aber nicht mehr als BKW anmelden. Das wäre nur mit einem 800 Watt WR möglich. Nach der neuen Gesetzeslage darfst Du zwar PV-Module mit einer Gesamtleistung von 2.000 Watt bei einem BKW haben, aber der WR darf dann trotzdem nicht mehr als 800 Watt haben/können. Das Thema auf 800 Watt “gedrosselte” Wechselrichter lasse ich mal bewusst außen vor, weil diese nicht von jedem Netzbetreiber akzeptiert werden.

Ich weiß zwar nicht was Du aktuell für eine Leitung benutzt, aber nur weil Du ggf. einen WR mit 2.000 Watt einsetzen willst bedeutet das nicht zwangsläufig das Du dafür auch eine neue Leitung ziehen lassen musst. :wink: Aber das kann und sollte Dir ein Elektriker anhand der Gegebenheit bei Dir vor Ort dann erklären, sodass ich hier darauf nicht weiter eingehe.

Eine direkte Leitung für das Balkonkraftwerk zu verlegen ist eine gute Idee. Es kann sein, das das eh zur Auflage wird.
Aktuell darfst du 2.000 Watt Solarleistung und 800W Wechselrichterleistung anschließen.

Wie schon geschrieben: Alles was mehr als ein Balkonkraftwerk ist, gilt als “normale” Solaranlage mit allen Auflagen die es da so gibt.
Mein Vorschlag: Pack einen für dich passenden Speicher dazu und einen Shelly in den Verteilerkasten damit du bedarfsgerecht einspeisen kannst.
Zum Beispiel hat die Firma Zendure ein solches System.
Dann bleibt das ganze finanziell überschaubar und du kannst das selbst anschließen.

Moin

Wie kommst Du darauf und was sollte bei einem BKW dafür die Begründung sein?

VG JIm

Hallo,

das erklärt Christian Waller auf seinem YouTube Kanal “der Kanal” hier: https://youtu.be/y_aGTQbx2_E?si=Zsd2u8xtQXwZuZQI

Ich glaube nicht, das es so kommt, aber wie geschrieben: Es kann nicht schaden ein separates Kabel für das Balkonkraftwerk zu nehmen, wenn es ohne viel Aufwand möglich ist.

Ich geb auch noch meinen Kommentar dazu. Bei mir hab ich jetzt als Vorbereitung auch ein extra Kabel gelegt, weil das sicherer ist. Ausserdem hab ich das mit einer Wielan Steckdose gemacht damit man nicht irgendwas anderes an dem Kabel anschliessen kann. Vorschrift ist das nicht, aber Sicherheit geht mir bei 240V vor. Dadurch konnte ich dann auch ein Shelly nehmen um erzeugte Energie zu messen.

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Das Wieland- und z.B. auch das PowerCON/PowerTwist-System haben für diese Anwendung den maximalen Berührungsschutz, was auch mir äußerst wichtig wäre. Dabei ignoriere ich jetzt bewusst, dass ein Micro-WR ohnehin eine Sofort-Abschaltung bei Netzstörungen haben muss, um den Anschluss per Schukostecker zu ermöglichen.

Aushebeln kann man in der Realität die geplante “feste Zuordnung” jederzeit durch gekaufte/gebastelte Adapter und zwar diesmal ohne irgendeine Elektrofachkraft.

Also wenn es komplett gesetzeskonform mit Wielandstecker sein soll,
würde ja auch ein ein Zwischenstecker zur Verbrauchsmessung rausfallen?

Was wäre die Alternative? Ein Shelly im Verteilerkasten?

Mein Favorit wäre immer noch ein neuer Wechselrichter mit 2000 Watt
Ausgangsleistung und einfacher Anbindung an Homeassistant.
Das ganze betrieben als Mini-PV und Anschluss durch Elektriker.

Leider habe ich bisher noch kein passenden Wechselrichter gefunden.

Wenn alles klappt wird mein BKW morgen geliefert, dann kann ich sehen ob der Wechselrichter sich so einfach integrieren lässt. Ist ein Enertech 2000W. Das mit dem Shelly ist halt nur zum testen ob das funktioniert und der sitzt im Sicherungskasten mit einer extra Sicherung abgesichert, dann ist alles am sichersten.

Du kannst auch - wenn es gesetzeskonform sein soll und Du ja eh sinnvollerweise einen Elektriker das machen lässt - einfach einen Festanschluss machen (so ist es z.B. bei mir). D.h. es muss keine Wieland Steckdose sein. Aber wie schon geschrieben:

Was dann letztendlich irgendwann einmal - vermutlich Ende des Jahres - in der DIN VDE V 0126-95 zum dem Thema steht bleibt abzuwarten.

Noch etwas aktueller Lesestoff:

Edit @manfred52 Das Du Deinen Enertech 2000W mit seinen 2000 VA formell nicht als BKW betreiben kannst/darfst weiß Du aber, oder? :slightly_smiling_face:

Edit 2 @beko

Wie ich bereits geschrieben hatte. Wenn Du es gesetzeskonform machen willst kannst/darfst Du einen WR mit 2000 VA nicht als BKW anmelden und nutzen, sondern dann halt nur als “richtige” PV-Anlage (was Du ja vielleicht jetzt auch mit Mini-PV meinst) mit allem was an Regularien dazugehört. U.a. und z.B. auch das Thema Finanzamt, um das Thema (mögliche) Einspeisevergütung zu klären.

VG Jim

Das lohnt sich bei 2000 W nicht. Das ganze anmeldeprozedere, usw.
Es sei den du bekommt noch eine grosse Anlage?
Lass es lieber weiter als BK laufen.
Hast du einen kleinen Speicher ?
Wenn nicht investiere lieber da! ca. 1.5 bis 3 KW speicher dazu.

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Also das ganze soll mit 800W gedrosselt laufen und eventuell später ein Speicher dazu. Muss mich erst mit dem Kram anfreunden. :wink:
Hatte ja auch ein E-Auto zum testen, das ging nach hinten los, da bin ich froh wenn das wieder weg ist. Ich weis da gehen die Meinungen auseinander. Für mich ist es nichts und mit dem BKW ist das erst mal ein Versuch wieviel ich einsparen kann, dann schauen wir weiter.

Was es dann aber auch nicht zu einem BKW macht und dafür auch nicht zulässig ist. Das heißt das Thema gesetzeskonform, um das es @beko ja ging und auch das Thema Anmeldung im Marktstammdatenregister und somit auch beim Netzbetreiber, ist damit hinfällig.

Das Du das u.a. auch nutzen willst um Erfahrungswerte damit zu sammeln ist natürlich vollkommen ok, aber wenn man bei einem 2000 VA WR von einem BKW spricht/schreibt, kann das evtl. zu Unklarheiten oder “Verwirrungen” führen. D.h. Deinen 2000 VA WR kannst Du nur “schwarz” und nicht offiziell betreiben. Egal ob der dann gedrosselt ist oder nicht.

Die Inbetriebnahme durch den Endkunden ist derzeit bis zu einer Wechselrichterleistung von 800 Watt normgerecht möglich. Maßgeblich ist die Angabe auf dem Typenschild oder im Einheitenzertifikat des Wechselrichters. Eine Begrenzung (Drosselung) in der Software des Wechselrichters ist dagegen nicht maßgeblich, unabhängig ob sie durch den Hersteller oder den Betreiber selbst vorgenommen wird.

Anm.: Diese Vorgabe bzgl. einer Drosselung galt schon immer und auch schon vor den Änderungen im EGG Anfang 2024. Nur das vor Anfang 2024, als man ein BKW auch noch direkt beim zuständigen Netzbetreiber anmelden musste, ein auf 600 Watt gedrosselten WR (war zu dem Zeitpunkt ja noch der Max.-Wert für ein BKW) so gut wie immer vom Netzbetreiber abgelehnt wurde. Es sei denn er hätte den Umstand versehentlich übersehen. :laughing:

Edit: Im Prinzip läuft es immer auf das Gleiche hinaus.

  • Gesetzeskonform ein (nicht zwei oder drei) :rofl: 800 Watt BKW.
  • Gesetzeskonform und sofern möglich gleich eine entsprechende PV-Anlage mit x kWp Leistung und zusätzlichen Vorgaben, Regeln und Kosten.
  • Eine Insellösung mit x Watt ohne eine Verbindung in das öffentliche Stromnetz.
  • Irgendeine “Schwarzlösung”. :laughing:

VG Jim

Wie kompliziert /aufwändig ist denn die Registrierung?

Als ich 2023 mein Balkonkraftwerk anmeldete, musste ich das beim
Netzbetreiber und im Marktstammregister vornehmen.

Komplizierter geht es doch kaum. Nur das die Anmeldung nun vom Elektriker erfolgt?

Die Frage ist immer noch, ob sich das rechnet.
Neuer Wechselrichter plus Anmeldekosten. Dafür höhere Einspeisung
über 800 Watt.

Die Elektriker Anschlusskosten hätte ich in beiden Fällen.
Auch wie ich die Daten für Homeassistant abgreife.
Zwischenstecker fällt raus. Am besten könnte das der Wechselrichter
direkt, oder ein Shelly (Welches Modell?)

Ich habe mein BKW im April 24 nur beim Markstammdatenregister angemeldet. War ein einfaches Formular in dem man die Wp der Module eingeben musste. Optional konnte ein Akku mit angegeben werden. Was ich auch tat.
Wenige Monate später meldete sich der Netzbetreiber, dass bei mir der Zähler gewechselt wird. Ich bekam einen Zähler mit Funkmodul.
Der Zählermonteur wunderte sich nur, warum er bei einer so kleinen Anlage auch das Funkmodul einbauen sollte und sagte, dass ich jetzt meine PV-Akku-Anlage beliebig erweitern kann. Der Zähler ist dafür ausgelegt. Ich muss das dann nur beim Netzbetreiber dann melden, also hinzu gekommende Leistung.

Moin

OK dann werde ich noch einmal auf einige Punkte eingehen. Vorab:

  1. Ich denke das Thema WR-Leistung und was dann ein BKW ist, sollte jetzt klar sein.
  2. Es geht Dir um eine Mini-PV-Anlage mit einem 2000 VA Wechselrichter.
  3. Es geht weiterhin darum das Vorhaben gesetzeskonform zu machen.

Für Dich selber nicht komplizierter/aufwändiger als die Anmeldung die Du für Dein jetziges BKW damals beim Marktstammdatenregister gemacht hast, weil Du mit dem Thema Netzbetreiber nichts zu tun hast. Allerdings kommt jetzt noch - wie ich bereits erwähnt hatte - das Thema Finanzamt ins Spiel. Als Betreiber einer PV-Anlage bist Du automatisch gewerblich tätig. Unabhängig davon ob Du eine Einspeisevergütung beantragst oder nicht, weil auch der selbst genutzten Anteil des produzierten Stroms als Einnahmen gilt. Daher bist Du grundsätzlich verpflichtet Deine PV-Anlage beim Finanzamt steuerlich anzumelden. Welche Regelungen dann gelten und welche Möglichkeiten Du bzgl. dem Thema Finanzamt hast, dazu musst Du Dich selber schlau machen und einlesen. Da es seit Anfang 2025 da schon wieder Änderungen gegeben hat und da es hier das Thema sprengen würde, gehe ich auf das Thema Finanzamt hier nicht mehr weiter ein.

Ich hatte ja auch schon kurz erwähnt das es nicht damit getan ist das Du Dir irgendeinen Elektriker suchst, der dann mal eben ein Kabel bei Dir zieht, den WR anschließt und das dem Netzbetreiber mitteilt. Anders als bei einem BKW ist der Netzbetreiber bei einer PV-Anlage von Anfang an mit im Boot. D.h. Du brauchst eine Installationsfirma die bei Deinem Netzbetreiber für die Installation von PV-Anlagen zugelassen ist. Welche Installationsfirmen das sind kannst Du im Normalfall auf der Webseite Deines Netzbetreibers finden, oder halt bei dem erfragen.

Ob Du dann eine Installationsfirma findest die bereit ist so einen kleinen Auftrag, bei dem sie quasi nichts verdienen kann, auch anzunehmen steht auf einem anderen Blatt. Da viele Installationsfirmen eh auf Monate hinweg ausgebucht sind könnte das schwierig werden. Wenn Du eine Installationsfirma finden solltest kümmert diese sich um das Thema Netzbetreiber. Anders als bei einem BKW führt der Netzbetreiber bei einer PV-Anlage nämlich auch eine Netzverträglichkeitsprüfung durch und nimmt die Anlage am Ende ab. Aber wie schon gesagt kümmert sich um dieses Thema eigentlich die Installationsfirma, sodass Du Dir darüber keine Gedanken machen musst.

Vorab: Das Thema Stromspeicher zu Hause lasse ich jetzt mal kompl. außen vor.

Das kannst Du am Ende nur selber wissen. Wenn es nur um das monetär Thema geht und man den Aufwand kompl. außen vor lässt, kannst Du Dir ja - weil Du ja schon Daten von Deinem 800 Watt BKW vorliegen hast - das selber ganz grob ausrechnen. Um es einfach zu machen gehst Du einfach von einer Verdoppelung der Stromproduktion aus. Dann musst Du Dir noch die Frage stellen wie viel dieser dann verdoppelten Stromproduktion Du selber nutzt und somit weiß Du was Du bei einer Verdoppelung der Stromproduktion an Stromkosten durch den dann zusätzlich produzierten Strom einsparen könntest.

Bei einen üblichen Zweipersonenhaushalt dürfte wohl der meiste, dann zusätzlich produzierte Strom, in das Stromnetz eingespeist und nicht selber verbraucht werden. Solltest Du eine Einspeisevergütung beantragen weißt Du ja auch wie viel Geld Du pro eingespeister kWh Strom bekommst und könntest das dann auch noch ganz grob aus- bzw. hochrechnen.

Wenn Du noch eine Einschätzung von mir zu dem Thema haben möchstest. Aus einem bestehenden 800 Watt BKW gesetzeskonform eine Mini-PV-Anlage mit 2.000 Watt machen zu wollen lohnt sich (vorne und hinten) nicht. :slightly_smiling_face: Auch dann nicht wenn man bereits PV-Module mit einer Leistung von 2.000 Watt vorhanden sein sollten. Ja mal eben den 800 Watt WR gegen einen mit 2.000 Watt auszutauschen ist kein Problem und so ein 2.000 Watt WR kostet heutzutage ja nicht mehr viel Geld, aber wenn gesetzeskonform ist es halt nicht einfach mit einem Austausch des WR getan. Daher wenn dann gleich richtig und zwar so.

Ob sich dann eine PV-Anlage mit z.B. 5, 7, oder 10 kWp bei Dir rentiert oder nicht hängt halt von div. Faktoren ab und dazu findest Du im I-Net ja jede Menge Infos. D.h. auch auf das Thema gehe ich hier nicht weiter ein.

VG JIm

@Jim_OS
Vielen Dank für deine Einschätzung / Infos!

Ich habe meine Installationsfirma wegen anderer Änderungen sowieso im Haus und werde dieses Thema dann besprechen.

Was mir noch nicht klar ist, ob ein Stromzwischenstecker zur Verbrauchsmessung bei einer eigenen Leitung vom Sicherungskasten noch zulässig wäre.
(Geplante neue Normen)

Das kann auch ein Shelly im Sicherungskasten übernehmen?
(Welches Modell?)

Die Verbrauchsmessung übernimmt dann normal ein Smart Meter des Wechselrichters. Du kannst aber auch einen Shelly 3EM dafür verwenden