Balkonkraftwerk 4 Module auf normale PV umrüsten? - Welcher Wechselrichter?

Irgendwie verstehe ich nicht so ganz was Du noch mit einem zusätzlichen"Stromzwischenstecker" anstellen bzw. messen willst. Wenn sich der WR bei HA einbinden lässt bekommst Du schon mal alle Daten der PV-Anlage, sprich was die an Strom produziert. Bsp. von meinem Growatt WR:


Dann bindest Du noch Deinen Zweirichtungsstromzähler per IR-Lesekopf bei HA ein und dann hast Du mindestens den Gesamtverbrauch, die Gesamteinspeisung und den aktuellen Stromverbrauch des Hauses. Bsp. von meinem Iskra Stromzähler.

Je nach Stromzähler hast Du ggf. auch noch den Stromverbrauch auf den einzelnen Phasen.

Damit hast Du eigentlich alles was Du brauchst und daraus kannst Du Dir alle möglichen Werte zusammenbasteln und darstellen und auch alles beim HA Energy Dashboard nutzen.

Edit: Sollte sich Dein Zweirichtungsstromzähler nicht per IR-Lesekopf auslesen und somit nicht bei HA einbinden lassen, musst Du halt auf eine andere Messeinrichtung zurückgreifen. Z.B. wie bereits von @metallmanu erwähnt einen Shelly 3EM. Aber das solltest Du dann auch mit Deinem Elektriker abklären.

Edit 2:

Wenn Du eine Installationsfirma bereits an der Hand hast und diese a) entsprechende Erfahrungswerte mit der Installation von “richtigen” PV-Anlagen hat und b) bei Deinem Netzbetreiber dafür zugelassen ist, dann kannst Du die doch auch einfach mal unverbindlich fragen was Dich bei Ihnen die Installation einer kompl. 5, 7, 10 kWp (oder was auch immer) PV-Anlage kosten würde. Sofern a) entsprechender Platz für die Anzahl X an PV-Modulen vorhanden ist und b) auch das dafür notwendige “Kleingeld” vorhanden ist. :laughing:

VG JIm

Ich habe aktuell einen Anker Solix Wechselrichter der keine lokale Daten bereitstellt.

Ich habe zwar keine Ahnung von den Teilen, aber ich habe immer mal wieder irgendwelche Beiträge und Postings von Usern gelesen die auch einen Anker Solix WR bei HA eingebunden habe. OK ich weiß natürlich nicht um welche Modelle dieses WR es geht.

Sollte der sich wirklich nicht bei HA einbinden lassen - was ich mir eigentlich gar nicht vorstellen kann - dann besorg Dir einfach einen neuen 800 Watt WR mit dem das möglich ist und gut ist. Ich habe zwar nicht die aktuellen Preise für 800 Watt WR im Kopf, aber mehr als ~ € 100 wird so ein Teil wohl vermutlich nicht kosten.

Edit: Oder Du greifst hast auf irgendein Einspeisezähler zurück und ja auch bei einer Festverkabelung des WR lässt sich so etwas einsetzen und nutzen und wäre auch nicht verboten. Ob das dann eine günstige Lösung wie z.B. ein Shelly 1PM Plus (oder etwas in der Art), oder eher so etwas in der Art ist,


kannst Du in Rücksprache mit Deinem Elektriker dann ja entscheiden. So ein Smart Meter wie auf dem Foto wäre aber vermutlich in Summe teurer als ein neuer 800 Watt WR.

VG Jim

Ich tendiere zum Hoymiles HMS2000-4T gedrosselt auf 800 Watt.
Direkt angeschlossen und mit DTU.

Vorteil wäre auch der Verzicht auf die Y-Kabel und das unterschiedliche Module möglich sind.

Ich müsste nur klären, ob die Drosselung anerkannt wird um es als BKW anzumelden.
Lt. Info im Marktstammregister sollte das möglich sein, wenn der Händler das bestätigt.

Wäre mir neu das das bei einem BKW möglich ist und lt. den Infos vom Bundeswirtschaftsministerium und dem Umweltbundesamt, ist es das nicht. Aber das solltest Du mit einem Anruf bei Deinem Netzbetreiber abklären können, denn der ist es der das abnicken müsste/muss. Dem Marktstammdatenregister es es vollkommen schnuppe was Du da bezüglich WR und PV-Module einträgst.

Erst wenn das Marktstammdatenregister die Infos an Deinen Netzbetreiber weitergeleitet hat und der irgendetwas einzuwenden hätte, würdest Du eine entsprechende Nachricht vom Marktstammdatenregister bekommen. Bis dahin können aber - je nach Arbeitsaufwand - ggf. ein paar Wochen vergehen und dann ist das Kind ja schon in den Brunnen gefallen, weil Du den WR ja bereits gekauft hattest.

Also mach Dich direkt bei Deinem Netzbetreiber vorher schlau!

VG Jim

Warum nicht gleich Nägel mit Köpfen.
Eine Anker Solix Batterie die hat 4 Eingänge a 400 und du kannst schön Astrom für die Nacht speichern und den Rest so verbrauchen. Und ist bestens in HA integrierbar. Kostet halt etwas aber damit bist du alle Sorgen los?

Ja, wäre eine Option. Ich bin aber von den Speicherlösungen nicht so überzeugt, weil ich den Speicher nur im Aussenbereich unterbringen könnte.

Vielleicht lege ich mir mal einen Akku zu, der im Haus an die Steckdose angeschlossen werden kann.

Dafür sind die Speicher gebaut und ausgelegt.
Wenn Du trotzdem Angst hast, daß etwas passieren könnte, kannst du auch ein Stück Blech/Kunststoff als Dach drüber bauen.

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Speicher draussen kosten Lebensdauer - wieviel, das weiss niemand. Die Zellen leiden unter Hitze und Kälte - da kommt man an der Physik nicht vorbei! Die Speicher haben idR keine Kühlung - und wenn sie eine Heizung haben, damm kostet das halt wertvollen Strom (wenn es kalt ist scheint wenig Sonne und es gibt somit eh kaum Strom). Ansonsten ist ein kleiner Speicher bei einer gut ausgerichteten 2kWp-Anlage nicht übertrieben.

Haben IEC oder VDE neuerdings rechtsverbindlichen Charakter? :face_with_raised_eyebrow:

Haben sie schon immer gehabt.
Wann immer in irgend einem Gesetzestext etwas vom Stand der Technik steht, ist damit (zwar nicht mit Worten aber faktisch) die VDE gemeint.

Das heißt zwar nicht, daß man hinter Gitter wandert oder auch nur eine Strafe zahlen muss, wenn man sich nicht daran hält, aber wenn irgendwas passiert (Sach- oder sogar Personenschaden) und es vor die Männer mit den Roben geht, fragen die immer, warum etwas nicht VDE-gerecht ausgeführt wurde (Wenn es denn so war).

Was ja schon nicht sein kann, weil die Normen nur gegen Zahlung von Geld zu haben sind.

Verwechselst Du VDE und DIN-EN? Die einen können zum anderen werden. Aber vorher …

Was hat das mit dem Finanzamt zu tun? Bei der Leistung läuft das ganze ohne Mehrwertsteuer. Man bekommt halt keine gezahlte Mehrwertsteuer im Zusammenhang mit der PV zurück.

Und was ist das für ein Aufwand eine PV-Anlage anzumelden? Das macht man einmal und gut ist.

Ich habe seit 2010 eine PV und habe keinen Aufwand damit. Weder Finanzamt, noch Markstammdatenregister oder anderes.

Leistung =11,75 Kwp Ertrag um die 10.000 KW Strom im Jahr

@Jim_OS , das ist Unfug mit dem Finanzamt. Es kommt auf die Größe der PV Anlage an. Man ist nicht automatisch Gewerbetreibender. Bitte kein Halbwissen verbreiten.

:crayon:by HarryP: Zusammenführung Doppelpost (bei Änderungen oder hinzufügen von Inhalten bitte die „Bearbeitungsfunktion“ anstatt „Antworten“ zu nutzen)

Ist aber leider so.
Macht aber im Grunde genommen auch nix, weil die, die dürfen, müssen die Normen beim ̶B̶e̶u̶t̶h̶ ̶ Beute-Verlag sowieso kaufen und die, die nicht dürfen, brauchen die auch in der Regel nicht.

quasi rechtsverbindlichen Status

Andererseits kann und darf von den Anforderungen der DIN-VDE-Bestimmungen jederzeit abgewichen werden, sofern für gleichwertige Sicherheit gesorgt wird.

In diesem Fall, muss die Elektrofachkraft im Ernstfall erst beweisen, dass sie und wie sie die gleiche Sicherheit auf andere Weise gewährleistet hat und somit nicht schuldhaft gehandelt hat. Juristisch handelt es sich hierbei um die so genannte “Umkehr der Beweislast”.

Danke …

Wie viele Gesetze / rechtsverbindliche Texte kennst Du, die man beachten kann aber auch ignorieren darf, wenn man es gut argumentiert? :wink:

Das Fazit bestätigt ja auch noch einmal:

Die DIN-VDE-Bestimmungen gelten unter Berücksichtigung des EnWG als quasi rechtsverbindlich. […] Abweichungen von den Anforderungen der DIN-VDE-Bestimmungen sind grundsätzlich dann möglich, wenn auf andere Weise die gleiche Sicherheit gewährleistet ist.

Schönes Beispiel ist der Betrieb mit Schuko Stecker. War schon immer zulässig. Wurde nur lange anders behauptet, weil ja die VDE …

Defacto war es nur eben nie verboten. :wink:

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Gutes Argumentieren reicht da allerdings nicht. Es muss auch gleichwertig oder besser gemacht sein. Und den Nachweis zu führen dürfte in den meisten Fällen schwer sein.

Beispiel Schukostecker vs Wielandstecker:
Wie willst du nachweisen, daß der Schukostecker gleichwertig oder besser ist, als der Wielandstecker, wenn jemand an den Schukostecker eines Wechselrichters gelangt und eine gewischt bekommen hat, weil der Wechselrichter defekt ist und nicht bei Netzverlust abgeschaltet hat?
Oder wenn das Haus abgebrannt ist, weil der Schukostecker Kontaktprobleme hatte und die Steckdose angefangen hat zu brennen? (Ja, kann auch beim Wielandstecker theoretisch passieren, aber ich habe mehr verbrannte Schukosteckdosen und Stecker gesehen (alle paar Monate mal) als alle anderen Arten von Steckverbindungen. (Bisher höchstens zwei oder drei in fast 40 Jahren))

Und bei anderen Änderungen gegenüber den geltenden Normen dürfte der Nachweis genauso schwierig sein. Zumindest fällt mir gerade nichts ein, wo man irgendwas so abändern kann, daß es gleichwertig sicher oder sicherer ist, als die VDE es verlangt. Jedenfalls nicht so, daß es besser nutzbar, praktikabler oder auch nur billiger wäre.

Daß der VDE in vielen Fällen oft über den Bereich des sinnvollen hinausschießt, ist eine ganz andere Sache, die darin begründet liegt, daß die Leute, die in den Gremien sitzen, meist aus der Elektroindustrie oder dem ausführenden Handwerk kommen und sich auf diese Weise ihre Pfründe sichern wollen. Aber diese Diskussion dürfte hier zu weit führen. :wink:

Du hast doch bestimmt einen Bericht zum Nachlesen solch eines Vorfalls, oder?

Oh wait … Hat die VDE jetzt nicht selbst Schuko Stecker akzeptiert?

Und sind die jetzt gefährlich oder nicht? Und ist Dein Szenario jetzt problematisch oder nicht mehr, nachdem die VDE ihre Meinung geändert hat?

Was ja dann nicht an der verwendeten Technik lag. :wink:

Bin ich froh, dass diese gemeingefährlichen Schuko Stecker sich nicht verbreitet durchgesetzt haben und die VDE als letztes Bollwerk …

Ah ne… Das Gegenteil ist der Fall.

Merkst Du eigentlich, wie Du Dir selbst widersprichst?

Oder anders gefragt:

Wenn Anlagen mit Schuko Stecker defacto verboten sind … Wieso kann ich sie frei kaufen?

Als Privatmensch werde ich nicht kostenfrei an VDE-Normen kommen. Um einen Stecker in die Steckdose zu stecken, brauche ich keine Elektrofachkraft. Die Steckdose auf dem Balkon war bei Einzug bereits vorhanden.
Bin ich also dann haftbar, weil ich ein frei erwerbliches Produkt kaufe, weil ich keine zugängliche Quelle finde, die es mir untersagt?
Die Dinger gibt es beim Baumarkt um die Ecke… Meine Mutter um die 70 könnte es erwerben und installieren. Muss ich fürchten, dass sie in den Knast geht? :flushed_face:

Dinge wie Drogen, Waffen und andere Dinge sind verboten und ich kann sie nicht legal kaufen; werde sogar bestraft wenn ich es tue. :thinking:

p.s.

Ich kann die Dinger bei Fucking Aldi kaufen!

Das System ist steckerfertig und einfach zu installieren.

Also mit dem Discounter in den Knast? :exploding_head:

Ein wegen defektem Wechselrichter stromführender Schuko-Stecker ist dann schon mal fahrlässige Tötung, es sei denn der Stümper haut sich selbst damit vom hohen Ross, dann ist es poetic justice.

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Hmm, ja: könnte vielleicht daran liegen, dass es prozentual so gut wie keine andere erwähnenswerte Steckverbindung für 230 Volt in normalen Haushalten (worüber wir im Fall der Steckersolargeräte reden) gibt. Bezogen auf die Anzahl aller verbauten in Betrieb befindlichen Schuko-Steckverbindungen dürfte die Anzahl derjenigen, die den Flammentod gestorben sind, prozentual kaum noch ausdrückbar sein.

Eigentlich ja, zumindest was die Produktnorm für Steckersolargeräte angeht. Dummerweise rudern sie jetzt wieder zurück, denn in dem Entwurf für die neue
VDE 0100-751 (die eine 1:1 Übernahme der IEC 60364-7-751 ist) kommt es krasser, als es nach der derzeit noch gültigen Norm ist, denn dort steht (kann man blöderweise im Entwurfsportal nicht mehr abfragen, weil die Einspruchsfrist abgelaufen ist) unter anderem:

Die Einspeisung muss über einen fest zugeordneten Stromkreis mit der Verteilung verbunden sein, entweder

- fest angeschlossen, oder
- über eine spezielle Steckvorrichtung , die mit keiner haushaltsüblich vorhandenen Steckdose (IEC 60884-1, IEC 60320 (Reihe) oder IEC 61535) kompatibel ist und zu keinem Zeitpunkt darf es möglich sein, aktive Teile berühren zu können, auch nicht im ausgesteckten Zustand.

Bedeutet übersetzt:
es muss eine eigens und ausschließlich für diesen Zweck gelegte Leitung zum Sicherungskasten mit eigener Sicherung genommen werden (es dürfen also keine anderen Geräte an diese Leitung angeschlossen werden können), und der Schuko-Stecker ist entgültig Geschichte, wenn es nach dem Willen vom VDE geht. Allerdings hat das bislang so gut wie niemanden gekümmert und wird sehr wahrscheinlich auch zukünftig so sein. Die ganzen Horrorszenarien, die immer aufgemalt werden, entbehren der Realtät: wieviele Fälle, in denen ein Balkonkraftwerk aufgrund der Nutzung eines Schukosteckers einen haftungspflichtigen Schaden ausgelöst hätte (Brand, Stromschlag eines unbeteiligten Dritten (also nicht des Betreibers) usw) gibt es tatsächlich? Als mündiger Mensch sollte man wissen, welches Risiko man zu tragen in der Lage ist. Wem das Risiko zu hoch, eine weitestgehend ungefährliche Anlage (vom Risikogehalt mit dem Betrieb eines Wasserkochers vergleichbar) zu betreiben, sollte selbstverständlich alle Gegenmaßnahmen, die irgend möglich sind, ergreifen.

Ich bin zwar grundsätzlich ganz bei dir, aber diese Aussage ist wenig stichhaltig: ich kann auch benutzfertige Radarwarner jederzeit straffrei kaufen, darf sie nur nicht benutzen :wink:

Nur handelt es sich bei dem Schukostecker um kein Verbot des Gesetzgebers: die Benutzung ist komplett straffrei auch bei Steckersolargeräten möglich. Zur eventuellen Haftung hatte ich ja bereits etwas geschrieben.

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Stimmt. Weil § 22 StVO es untersagt.

Wenn ich als absoluter Laie, dessen Wissen über Physik begrenzt ist auf alles fällt runter und Strom kommt aus der Steckdose und schmeckt aua, zu Aldi gehe und mir so ein Kabelkraftwerk kaufe, das Teil an meinen Balkon hänge und den montierten Schuko Stecker in die vorher bereits vorhandenene Schuko Aussensteckdose stecke …

Was genau droht mir? Insbesondere auf welcher Grundlage?

Vielleicht bin ich dafür Volljurist, der sich zuvor noch in die Gesetzeslage einliest. Dann stelle ich vermutlich fest, dass ich keine Änderung bzw. Arbeiten an meiner Elektroinstallation vornehme und daher auch keine entsprechend ausgebildete Fachkraft brauche.
Die VDE Normen sind mir nicht von Berufswegen und nur gegen Geld möglich. Können daher auf meine Person keine bindende Wirkung haben.

Wo könnte ich nun erkennen, dass es gefährlich bis gar verboten sein könnte dieses Konstrukt in Betrieb zu nehmen?

Und selbst wenn es nun einen Brand, Unfall oder Ähnliches gibt, weil Konstruktionsfehler, Fehler in der Elektroinstallation oder Ähnliches …
Wie genau und insbesondere nach was kann ich persönlich haftbar gemacht werden? Auf welcher Grundlage?

Dass ich als technischer Laie es hätte besser wissen müssen, kann man mir offensichtlich nicht vorwerfen. Dass ich nicht auf YouTube und Internet Blogs gehört habe ebenso wenig.
Der Elektrofachkraft, die die Steckdose ohne Wissen der späteren Verwendung eingebaut hat ebenso wenig. (Diese hat natürlich alle für ihren Berufsstand üblichen Regeln und Vorschriften befolgt …)

Wer wird in diesem (doch ziemlich lebensnahen) Fall wegen genau was beschuldigt?
Und welche Rolle spielt hier das Verbot der VDE?!