An Tore im gewerblichen Einsatz gehört grundsätzlich eine Schließkantensicherung. Das kann eine voreilende Lichtschranke sein, die nur ein bis zwei cm vor der Schließkante des Tores läuft und meist am Torflügel oder dem unteren Torelement befestigt ist.
Es gibt auch Schaltleisten, welche am Torflügel befestigt werden und entweder mit durchgehenden Kontakten, einer innenliegenden Lichtschranke oder (früher) mit Luft funktionieren.
Es gibt zwar auch Tore, welche anhand des Motorstroms erkennen, ob etwas im Weg ist, aber diese Variante braucht schon einen ordentlichen WIderstand, um eine Blockade zu erkennen, so daß es schon mal ordentlich wehtun kann, bevor der Antrieb merkt, daß etwas im Weg ist. Gerade bei Haustieren und kleinen Kindern halte ich diese Variante für ziemlich gefährlich.
Eine Lichtschranke vor dem Schließbereich des Tores ist nur eine zusätzliche Sicherheit, welche die Basissicherheit durch eine Schließkantensicherung ergänzen kann, denn wenn etwas, oder schlimmer, jemand, ungünstig steht, so daß es oder er von der Lichtschranke nicht erkannt wird und trotzdem im Schließbereich des Tores steht, ist das, gelinde gesagt, ungünstig.
Das gilt für Tore, die automatisch schließen. Bei Toren mit Totmannschalter (also das Tor schließt nur so lange, jemand einen Taster drückt, von dessen Position aus der Schließbereich des Tores einsehbar ist), gilt das nicht.
Das oben gesagt gilt für alle Tore im gewerblichen Einsatz und, soweit ich weiß, auch für Tore, die zum öffentlichen Raum hin schließen. Wie es bei Toren im privaten Bereich und auf dem eigenen Grundstück aussieht, kann ich jetzt nicht sagen, aber auch hier halte ich das geschriebene für durchaus sinnvoll.
Von Hörmann gibt es diverses Zubehör für Tore, unter anderem auch diverse Varianten der Schließkantensicherung.