Smart Home und Vermieten

Hallo Freunde der Automation.

Ich habe ein Haus erworben und plane im Dachgeschoss zu vermieten.
Nun stellt sich mir die Frage was an Smarten Geräten sowohl rechtlich als auch moralisch einsetzbar ist. Es soll ein Bewegungsmelder von Philipps HUE benutzt werden, um das Licht im Hof zu steuern. Praktisch wäre es mir damit möglich zu überprüfen, wann ein Mieter das Haus betritt und verlässt. Würde ich nie machen, aber faktisch könnte das problematisch werden.

Dann soll ebenfalls ein Smartes Klingel System für beide (Mieter und mich) installiert werden. Von der genialen Reo Klingel die auch einen Live-Bild überträgt habe ich mich bereits verabschiedet, da das definitiv ein No-Go ist, da damit definitiv überprüft werden kann, wer kommt und geht. Also muss es eine sein, die nur ein Bild überträgt, wenn tatsächlich geklingelt wird.

Aber wie binde ich das ganze bei meinem Mieter ein. Ihm eine App zu erzwingen, damit er Besuch sieht ist dämlich; die Klingel halb smart zu lassen und nur eine Verbindung zu dem Klingel Chime herzustellen würde zumindest erfordern, dass ich das Gerät in sein Netzwerk einbinden darf.

Lösungen wie die von Siedle sind einfach zu teuer… Hat jemand eine Lösung dafür bei sich zu Hause installiert?

Grüße.

Im Prinzip regelt die DSGVO auch den Einsatz in diesem Umfeld.

Grundsätzlich darfst Du keine Geräte einsetzen die personenbezogene Daten verarbeiten bzw, erheben.

Alternativ bliebe Dir dir eine Zustimmung des Mieters zu holen, allerdings wird das rechtlich insofern schwierig als der Mieter auch Besuch bekommen kann und dann im Prinzip ein Verstoß gegen die DSGVO passieren wird, da Du Daten von Dritten erhebst die keiner Zustimmung zugrunde liegen.

Bzgl. Türklingel sehe ich hier eher kein Problem solange keine separate APP notwendig ist. Spätestens dann würdest ebenfalls wieder in den Personenbezug laufen und dies ist in jedem Fall Zustimmungsrelevant.
Vorsicht! Die Datenarchivierung unterliegt ebenfalls der DSGVO und ist mindestens genauso kritisch bei Fremden zu berücksichtigen.

Rechtsberatung → Rechtsanwalt

Ob der Mieter deine Gadgets mitbenutzt, kann dir egal sein.
Ob du diese Gadgets benutzt, kann dem Mieter egal sein, solange du sicherstellst, dass nur derjenige Zugriff auf das Bild und jene Klingelprotokolle hat, an dessen Wohnung geklingelt wurde.
Beim Bewegungsmelder sehe ich das total unkritisch. Anhand der Meldung eines üblichen Bewegungsmelders lässt sich in keinster Weise darauf schließen, wer oder was diesen ausgelöst hat.

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Wenn es keine App dazu gibt, gibt es bei Bildern keinen Personenbezug, mit App schon?
Ohne App sind Aufnahmen von Personen kein personenbezogenes Datum? :face_with_raised_eyebrow:
Wieder was gelernt… :rofl:

Dinge wie Bewegungsmelder sind komplett problemlos. Eine Klingel mit Kamera, wenn ohne Aufzeichnung und nur Anzeige bei dem, bei dem geklingelt wird, dürfte ebenso unproblematisch sein.

Habe mich da offensichtlich nicht klar bzw. zu kurz ausgedrückt. Sorry dafür.

Bei Verwendung einer App gehe ich davon aus, dass auch die Bilder/Videos - meist in der Cloud - gespeichert und nicht gelöscht werden.

Wenn “nur” ein Livebild während des Klingelns übertragen wird, dann ist das Ganze nicht ganz so kritisch zu sehen.

Allerdings kenne ich hierzu die aktuelle Rechtsprechung nicht, denn wenn beim Klingeln das Bild aufgenommen/übertragen und dargestellt wird, dann könnte man im engen Sinne davon ausgehen, dass hier ebenfalls eine unrechtmäßige Speicherung - wenn auch nur wenige Sekunden - vorliegt UND dass jemand ohne Hinweis einer Videoaufnahme gefilmt wird.

Deshalb habe ich auf meinem Grundstück Schilder bzgl. Videoüberwachung angebracht und verzichte darauf eine Türklingel mit Kamera (die auf den öffentlichen Grund gerichtet wäre) einzusetzen.

… es gibt immer einen unliebsamen Nachbarn, der nur darauf wartet einen Grund für eine Anzeige zu machen und seitdem das leicht Online möglich ist, ist die Hemmschwelle bei Anzeigen deutlich gesunken.

Bzgl. Bewegungsmelder und anderen Schnickschnack bin ich bei euch. Hier sehe ich keine allzugroßen Probleme. Es sei denn es findet eine Auswertung dieser Daten statt (was leider HA fast immer macht).

Denn auch hier steckt wieder Potential:
z.B. “Wie oft / zu welchen Zeiten geht jemand an einem Bewegungsmelder vorbei” … usw.

… der Phantasie eines Datenschützers sind hier keine Grenzen gesetzt :frowning:

Das hat man in ziemlich jedem Geschäft. Wo ist da das persönliche Datum?

Hypothetisch…in einem Geschäft kennt man die Leute nicht, von deinem Mieter wüsstest du praktisch alles, dadurch ist der Personenbezug gegeben. Und das eigene Heim hat eine wesentlich höhere Privatsphäre, schliesslich wohnt der Mieter da. Da wären zumindest ein Haufen gesetzliche Stolpersteine.

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Dann nenne doch bitte konkrete Vorschriften. Und vorher erkläre welches personenbezogene Datum ein Bewegungsmelder feststellen kann.

Ich bezog mich auf die Auswertungen von Daten so wie du auch, theoretisch könnte der Eigentümer sehen wann der Bewegungsmelder anspringt und wann nicht, dadurch das der Mieter bekannt ist könnte aus Sicht des Mieters Rückschlüsse gezogen werden wann er geht und kommt. Auch wenn eine Katze den Melder auslöst liegt es im Streitfall beim Eigentümer zu beweisen das die Katze das war und nicht der Mieter der ihn verklagt. Wir haben grad als Schweizer Unternehmen was in der EU tätig ist, viele genau solche eigentlich dummen Fragen zu klären, zum Glück bin ich kein Datenschützer und muss nur die Regeln befolgen die ich selbst als Engineer auferlegt bekomme.

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Was weiterhin die Frage nach dem personenbezogenen Datum offen lässt.

Damit könnte man nachvollziehen wann der Melder ausgelöst wurde. Durch wen oder was, kann bestenfalls gemutmaßt werden. Und ob eine oder mehrere Personen kommen, gehen oder beides gleichzeitig ebenso.

Personenbezug gibt es nicht. Es muss ja nicht einmal ein Mensch sein, der den Melder auslöst.
Abgesehen davon, dass mir kein Einsatzzweck für eine Auswertung einfallen würde.

Datenschutz und DSGVO sind häufig buzz Wörter, um Dinge zu erschlagen. Das wird diesem wirklich wichtigen Thema jedoch nicht gerecht.

Ja, ich geb dir da recht, die Beweispflicht liegt aber beim Eigentümer des Melders und das machts ja so dämlich. Am einfachsten wäre in dem Fall ein Melder der nicht mit HA redet. Oder eine nicht smarte Tür/Video Klingel. dann kann man sagen „Prüft das Modell, nicht smart, kein Interface nach aussen…Ende“

[Nachtrag] Oder der Eigentümer schreibt das in den Mietvertrag womit der Mieter den Erfassen der Daten zustimmt mit dem Vermerk das diese Daten nur lokal vorhanden sind und im Falle einer Strattat den Behörden zur Verfügung gestellt werden können. Dann kann der Mieter entscheiden ob er das will und die Transparenz ist auch noch gewährleistet.

Die Beweispflicht, dass der Bewegungsmelder ein Bewegungsmelder ist? :face_with_raised_eyebrow:

Ich denke wenn, sollten wir uns auf konkrete Vorschriften beziehen und diese benennen, so es diese gibt.
Mir ist keine Vorschrift bekannt, die einen Bewegungsmelder untersagen würde.

Das was wir hier versuchen ist KEINE Rechtsberatung, da zumindest mir in diesem Fall die Expertise fehlt.

Falls konkrete Fragen sind dann empfehle ich einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen, sonst endet das hier in einem nicht endenen Frage / Antwort Dialog ohne entsprechendes Fundament bzw. Einsicht, dass bestimmte Dinge im Vermietungsfall berücksichtigt werden müssen.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/smarthome-datenschutz-smarthome-vermieter-aufgepasst-inklusive-smarthome-foerderung-fuer-vermieter-2023-212139.html

… und hier noch eine Erläuterung über Google Suche die eigentlich den Kern gut trifft:

Datenschutz und Sicherheit

Datenschutz und Sicherheit beim Smart Home sind wichtige Aspekte bei der Nutzung von Smart-Home-Technologien. Vermieter sollten sicherstellen, dass die gesammelten Daten der Mieter geschützt sind und keine Verletzung der Privatsphäre erfolgt. Die Einhaltung geltender Datenschutzgesetze und die Verwendung sicherer Kommunikationsprotokolle sind entscheidend. Es ist ratsam, die Mieter über die Datenschutzbestimmungen zu informieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Zustimmung zur Datenerhebung und -verarbeitung zu geben.