Hallo, ich weiß dass hier vermutlich die wenigsten Leute Rechtsexperten sind aber vieleicht weiß es trotzdem einer.
Ich habe eventuell vor einen Tosmato Lesekopf auf meinem Stromzähler zu instalieren, dieser ist in meinem Sicherungskasten.
Ich bin mir nur nicht sicher, wie dass Rechtlich aussieht weil im Prinzip maipuliere ich damit ja meinen Sicherungskasten weil sich dann dort die ganze Zeit ein Gerät befindet, was sich dort nicht befinden sollte.
Rechtlich ist dass eine Thema, die Versicherung ist ein anderes. Ich werde bei meiner Versicherung mal nachfragen aber ich denke nicht, dass die im Falle eines Brandes noch zählt , der Sicherungskasten ist ja dann nicht mehr offiziel abgenommen .Ob der Elektriker ihn abnimmt, wenn dass Ding da drin ist, weiß ich nicht.Ich würde vermutlich auch noch eine Powerbank in den Sicherungskasten reinlegen, da ich kein Loch bohren würde, um dass Kabel rauszulegen.
Habt ihr damit eventuell schon Erfahrungen
gemacht ?
Wie Du schon richtig erwähnt hast: Es ist Dein Sicherungskasten und was Du damit machst ist ganz allein Deine Sache. Was Du nicht machen dürftest wäre darin etwas zu verändern was Dir nicht gehört - wie z.B. den Stromzähler. Aber mit einem IR-Lesekopf wird ein Stromzähler üblicherweise nicht manipuliert und somit kannst Du den auch einsetzen. Mir ist kein Netzbetreiber bekannt der einen IR-Lesekopf verbietet.
BTW: Auch ein Elektriker hat bei Deinem Zählerkasten nichts “abzunehmen”, sondern nur das was Du möchtest so zu installieren wie es die gesetzlichen Vorschriften/Normen vorschreiben und dabei ggf. auf auf bestimmte Dinge zu achten die Dein Netzbetreiber haben möchte.
es ist ja löblich, dass man sich Gedanken macht, aber ich würde da mal sagen,
solange es sich nicht um einen Gemeinschafts-Sicherungskasten handelt, kann man ein Lesekopf ohne weiteres in den Kasten einbauen.
solange Du an der Verkabelung nichts veränderst, kannst Du ein Lesekopf in den Sicherungskasten einbauen.
solltest Du im Zählerkasten eine Steckdose oder ähnliches brauchen, dann sollte das ein Elektriker vornehmen.
die modernen Zähler sind ja gerade deshalb eingeführt worden, damit der Kunde die Möglichkeit hat seinen Stromverbrauch zu tracken und es die Schnittstelle dazu allgemein zugänglich gemacht wurde, also kann man einen Lesekopf in den Kasten hängen.
Allgemein, wenn Du dir unsicher bist was Du da machst, dann sprich mit Deinem Elektriker Deines vertrauens und lass es von ihm einbauen.
Ich bin auch kein Jurist, aber ich denke, solange du außerhalb der Schutzabdeckung bleibst und nichts an der 230 V+ -Verkabelung machst, sollte das kein Problem sein.
Ich lese meinen Stromzähler optisch mit einem ESP aus.
Ich habe das anfänglich auch mit einer Powerbank versucht, aber die hat nicht mal eine Woche durchgehalten. Dann habe ich mir ein Verlängerungskabel in den Kasten gelegt.
Ich will damit sagen, dass ich befürchte, dass du ohne eine permanente Stromversorgung (Steckdose) nicht glücklich wirst. Also wirst du vermutlich sowieso einen Elektriker brauchen und den zu dem Thema zu befragen ist mit Sicherheit kein Fehler.
Und es wäre nett, wenn du seine Meinung hier veröffentlichen würdest.
Das Öffnen des Sicherungskasten (also Tür aufmachen) ist für den Laien möglich. Genauso sind ja Sicherungen in Wohnungen durch Laien zu bedienen. Ein Sicherungskasten ist also nicht per se ein verbotenes Terrain.
Du darfst als Laie keine Veränderung an der elektrischen Verkabelung vornehmen (bzw. die Anlage danach nicht mehr in Betrieb nehmen, Änderungen an sich sind nicht mal verboten).
So ein Lesekopf, der ja nichts ändern oder manipuliert ist kein Problem.
Plompen entfernet, das kann Ärger geben ( also die Seite vom Hausanschluss bis zum Zähler )
auf der Kundenseite ohne Fachwissen Änderungen, Installationen usw. vornimmst, das kann versicherungstechnisch Probleme geben, wenn die die Hütte dadurch abfackelt ( passiert öfter als man glaubt )
Beides trifft aber in deinem Fall nicht zu, solange du an DEINEM Sicherhungskasten nur einen Lesekopf installierst, bis du auf der sicheren Seite. Da kann dir keiner was. Die neuen Zähler sind ja extra mit solche Vorrichtungen ausgerüstet worden, damit der Kunden selber Daten auslesen kann.
Ich muss es z.b. am Zähler über Eingabe einer Pin machen und kann dann die Statistiken abrufen.
Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage) ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich.
Und dann:
Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen.
Was üblicherweise bei einem IR-Lesekopf der Fall ist. Das einzige worüber sich noch diskutieren ließe wäre der Punkt “erweitert” bei
Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden.
sprich ob es sich bei einem IR-Lesekopf um eine Erweiterung der elektrischen Anlage handelt. Falls man das bejahen würde - was ich nicht machen würde - dürfte ein IR-Lesekopf sogar nur durch
Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden;
installiert werden. Aber wie weiter oben schon geschrieben ist mir kein Netzbetreiber bekannt der dies so verlangt und/oder der einen Einsatz eines IR-Lesekopfes verbietet. Eben weil der Netzbetreiber dann nachweisen müsste das der/ein IR-Lesekopf eine unzulässige Rückwirkung auf die Anlage hätte.
Unser Netzbetreiber geht sogar noch weiter - hier ein Auszug der Bedienungsanleitung die den SmartMetern, die ich von Netzbetreiber bekommen habe:
6.1.2 Info-Schnittstelle
Der Zähler verfügt über eine für den Endkunden zugängliche potentialfreie
optische Datenschnittstelle (INFO-DSS).
Die Info-Schnittstelle ist eine unidirektionale, infrarote
Kommunikationsschnittstelle und dient folgenden Aufgaben:
• zur permanenten Ausgabe der abrechungsrelevanten Messwerte jede
Sekunde
• zur permanenten Ausgabe der Summe der Momentanleistungen
• erweiterte Ausgabe wird durch den PIN freigeschaltet
Die beschreiben sogar das Datenprotokoll usw. in der Anleitung
kurz gesagt, ich darf als Kunde ein Lesegerät dran anschliessen.
einzig an die RS232-Datenschnittstelle des Zählers darf ich als Kunde nicht dran, weil die eben unter der verplombten Abdeckung liegt
by tarag: Überschrift Hervorhebung entfernt und als Zitat formatiert
auf der Kundenseite ohne Fachwissen Änderungen, Installationen usw. vornimmst, das kann versicherungstechnisch Probleme geben, wenn die die Hütte dadurch abfackelt ( passiert öfter als man glaubt )
Also ohne Fachwissen würde ich durchaus auf mich zuordnen , ich nehme quasi ohne Fachwissen eine Erweiterung vor .Deshalb wollte ich ja auch noch bei meiner Versicherung nachfragen, weil dass Ding kann auch wenn es unwahrscheinlich ist die Hütte abfackeln und wenn die Versicherung dass rausfindet, dass das Teil schuld ist, dann habe ich wahrscheinlich ein Problem.
Ich meinte damit, das du ohne Elektro-Fachwissen keine Abdeckungen in dem Verteiler entfernen und Änderungen an der Installation machen sollst / darfst.
Der Sensor ist nicht galvanisch mit dem Zähler gekoppelt, weil eben optisch, da kann nichts passieren.
Ich übertreibe jetzt mal: Was bedeuten würde das quasi jedes elektrische Gerät Dein Haus abfackeln könnte und die Versicherung dann auch Dir dafür die Schuld gibt, weil schließlich hast Du den Toaster, die Kaffemaschine, Deinen Router, oder was auch immer, mit Strom verbunden. Ein IR-Lesekopf ist, sofern er innerhalb der EU eine Zulassung hat, auch nichts anderes wie jedes andere elektrische Gerät was mit Strom versorgt wird. Ob Du den IR-Leskopf dann auf deinen Stromzähler in Deinem Sicherungsschrank/kasten gesetzt hast, oder er einfach bei Dir auf dem Tisch liegt und dort per USB mit Strom versorgt wird, spielt überhaupt keine Rolle.
Was ich an Deiner Stelle allerdings nicht machen würde ist das mit der Powerbank. Das dürfte vermutlich im Ergebnis keine dauerhafte und gute Lösung sein.
Ein Sicherungsschrank/kasten hat üblicherweise oben, unten und an den Seiten bereits dafür vorgesehene, aber noch nicht durchgebohrte Löcher in verschiednen Größen, eben um dort noch zusätzlich Kabel durchzuführen. Wenn Du eins davon nutzt um dadurch dann ein USB-Kabel von einem USB-Netzteil zu dem USB-Anschluss des IR-Lesekopfes zu verlegen, muss das zu bohrende Loch auch gar nicht so groß sein. Es muss halt nur der USB-Stecker durchpassen. Wenn Du Dir das bohren nicht selber zutrauen solltest musst Du dafür halt einen Handwerker beauftragen. Für das bohren dieses Loches braucht es formell auch keine in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen gem. §13 der Niederspannungsanschlussverordnung, weil dieses zusätzliche Loch im dem Sicherungsschrank/kasten keinerlei Rückwirkungen auf die Anlage hat.
Es ist ein himmelweiter Unterschied, ob ich einen IR-Tastkopf auf den Stromzähler klebe, der keinerlei elektrische Verbindung dazu hat oder - wie es in meinem Ursprungspost geschrieben / gemeint habe - das es Nicht-Fachmann sich am Sicherungskasten zu schaffen macht und z.b. selber doch in der Installation rumpfuscht.
Nichts anderes habe ich geschrieben. Ich habe @jhahn und sein “Hütte abfakeln” zitiert und kein Wort davon geschrieben das irgendwer irgendwie in seinem Sicherungskasten an der dort vorhandenen Installation herumpfuscht, oder gar herumpfuschen soll. Keine Ahnung was Du da jetzt wie (hinein) interpretierst und/oder wie verstanden hast.
Ich bin hier jetzt auch raus. Die ursprünglich Frage lt. Betreff war: "Wie ist die rechtliche Lage …" und diese habe ich hier, incl. Verweis und Zitat aus dem dafür relevanten §13 der Niederspannungsanschlussverordnung genannt. Was dann wer und wie daraus macht und/oder wie versteht und/oder wie interpretiert, ist mir dann ehrlich gesagt jetzt egal.
Okay
Also @dp20eic
Dass ein Brand extrem unwahrscheinlich ist und durch eine Vielzahl von Geräten verursacht werden kann, weiß ich.
Ich wollte nur ein eventuelles Beispielzenario nennen, und eigentlich gibt es außerhalb diesen unwahrscheinlichen Brandes kaum ein Zenario, wo sich die Versicherung dafür interssieren könnte.
@Jim_OS@anon47390435 seht bitte meine Antwort hier rüber an dp20eic.Wie oben gesagt, war es ein sehr unwahrscheinliches Beispielzenario, ich wollte es irgendwie begründen, dass ich meine Versicherung fragen muss.
Und speziel nochmal an @anon47390435
Einen Powertoi werde ich mir nicht kaufen, dass wäre mir viel zu einfach und auch zu teuer .Zudem bin ich Programierer, obwohl meine Kentnisse mir beim Tosmato Lesekopf nicht viel bringen, der funktioniert ja schon fast out of the box (must dir halt nur die Config aus dem Internet suchen ).
Ich habe auch keine Angst vorm Zählerschrank, zumindestens nicht solange es nicht darum geht änderungen an der Instalation an sich zu machen (Sachen die ich auch gar nicht machen darf ).
Dass Zenario war übertrieben dass gebe ich zu.Du ziehst dass ganze aber in die Lächerlichkeit, nicht sehr nett.Aufgrund deiner verwendeten Emojis schätzte ich aber eh dass du dass ironisch meinst ?
@Tuxtom007 dass mit dem Brand hat Jim_OS einfach wie er jetzt schon gesagt hat aus meiner Aussage zitiert.
Das ist echt ne deutsche Debatte, führt zu nix. Wie kommt man auf solche Fragen? Also wer alles 100% sicher haben möchte, ruft halt den Elektriker. Aber Vorsicht: unbedingt sicherstellen, dass er eine insolvenssicherfe Haftpflicht hat - sonst zahlt eben auch keiner. Das Leben ist so riskant!
Es findet kein Eingriff in die Anlage statt, sondern es wird eine dafür vorgesehenen optische Ein-Richtungs-Schnittstelle genutzt.
Und was soll brennen? Das Netzteil? Die Powerbank ist übrigens auch nicht sicher!
Bei einem geschlossenen Metallschrank ist das Hauptproblem, dass das WLAN-Signal nicht rauskommt, also musst Du eh ein Datenkabel vom Lesekopf rausführen. Das ist so dünn, das passt durch den Türspalt.
Da sich der Lesekopf im Handbereich von Laien befindet - und nicht hinter einer Feldabdeckung - sollte nach den anerkannten Regeln der Technik erstmal kein Problem bestehen.
Optimaler Weise befindet sich das Netzteil für den Lesekopf im Sicherungskasten selbst,
installiert von einer geeigneten Fachkraft. Mit geschlossener Tür wird die Verteilung dann gemäß Herstellervorgaben betrieben. Zum Beispiel mit dem hier
Kommen wir zum Lesekopf selbst. Die Versorgen könnten die Schnittstelle deaktivieren, wenn man diese nicht nutzen darf. Dies hat mein Fernwärmeversorger gemacht um die Batterie der Messeinrichtung zu schonen.
hatte lange einen Bitshake zu auslesen und in der Zwischenzeit einen Tibber-Pulse. der deutlich mehr Infos liefert.
Letzte Woche waren die Stadtwerke da wg. PV-Abnahme und ausser den Plomben interessiert die gar nichts.
Das optische Lesen hat sich in Kürze aber erledigt, weil bei mir der Smart-Reader von den Stadtwerken eingebaut wird. Dieser ist über LAN auslesbar mit allem Schnickschnak.
Die Stadtwerke lesen den über eine eSim aus.
Rechtlich ist der optische Optische Lesekopf kein Problem solange keine Plomben geöffnet werden oder an der Verdrahtung hinter dem Zähler was geändert wird. D.h. ein Shelly im Zählerkasten MUSS durch einen Elektro-Fachbetrieb durchgeführt werden.