Stromzähler nicht zugänglich wegen "Einhausung"

Hi,
nachdem ich das mit dem Gaszähler hinbekommen habe, würde ich gerne auch meinen Stromzähler auslesen. Aber ich komme gar nicht heran, weil der in einem verplombten Kasten ist.
Nur mal eine Frage in die Runde, Antworten sind natürlich vollkommen unverbindlich und rein private Meinungen :wink:
Das mit dem Stromzähler im Kasten war bei mir schon immer so, aber seit ca. 2 Jahren habe ich so eine neue “moderne Messeinrichtung”. Als der alte Ferraris-Zähler aus- und der neue eingebaut wurde, habe ich mir noch nichts dabei gedacht. Aber da wusste ich auch noch nichts von HA :wink:
Nun die Frage:
Ist es ok, dass mir der Zugang durch diesen Kasten verwehrt wird bzw. könnte ich vom Netzbetreiber fordern, dass das technisch anders gelöst wird, so dass ich zumindest einen Lesekopf anbringen kann?

Gruß und danke
Frank



Du kannst einen Elektriker deines Vertrauens (der auch eine Zulassung beim ortsansässigen EVU hat) beauftragen, deinen Zählerschrank gegen ein aktuelles Modell zu wechseln. Ist nicht billig.
Du könntest dir aber auch einen Hutschienenzähler neben den Sicherungen einsetzen lassen, der dann in die Steigeleitung eingebunden wird, Ist günstiger, macht aber nicht jeder Elektriker. Es kann sein, dass der dir sagt: wenn dort eine Veränderung durchgeführt wird, dann nur nach aktueller TAB.

Würde erst einmal gucken, ob der Zähler die optische Übertragung über einen Ausleser überhaupt unterstützt. Sehe bei deinem Zähler gar keine Option dafür.

Rechts oben ist die optische Schnittstelle

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Hi,
vielen Dank für die Antworten.
Dann sieht das ja gar nicht so rosig für mich aus.
Denn viel Geld wollte ich für dieses Gimmik nicht ausgeben. Mist.

Gruß
Frank

Bei der Art eine “Zähler-/Verteilerkastens”: Nein

Die Möglichkeit eines kompl. neuen Zählerschrankes, der dann durch einen beim Netzbetreiber zugelassenen Elektriker installiert und angeschlossen werden muss, hatte @Radiocarbonat ja bereits erwähnt und das das keine günstige Sache wird ja auch. Trotzdem würde ich mal bei dem zuständigen Netzbetreiber nachfragen ob der für Dich nicht ggf. eine günstige Lösung parat hat. Letztendlich geht ja ja nur darum auf dem Zähler einen IR-Lesekopf zu montieren und dessen Kabel nach außen zu führen. Das ist vom Aufwand her natürlich eine Kleinigkeit, nur das Du - aufgrund der Verplombung - das nicht selber machen kannst und darfst.

Trotzdem: Mal nachfragen kostet ja nichts und mit Glück … :slightly_smiling_face:

VG Jim

Hallo Jim,

gute Idee - fragen kostet ja nichts.
Du machst mir Mut, vielleicht geht da ja was.

Gruß
Frank

Gibts da keine gesetzlichen Grundlagen? Hier in der Schweiz muss der Stromanbieter es mir ermöglichen mit den für mich geeigneten Mitteln den Strombedarf etc am Zähler lokal abzugreifen. Nur kaputt machen darf ich den Zähler nicht.

Hi,
ja genau, auf so etwas wollte ich hinaus. Sagt einem ja eigentlich der gesunde Menschenverstand. Aber das zählt ja in D. meistens nichts :wink:

Die gesetzliche Grundlage in D ist: Dem Verbraucher muss es möglich sein seinen Verbrauch abzulesen.
Diese Regelung stammt noch aus Zeiten, als noch keiner etwas von Smart Home wusste. Für Fernauslesung gab es Zähler, die einen Impulsausgang zur Verfügung bereit stellten.

Der Zähler ist in dieser Betrachtung uninteressant, denn der Messstellenbetreiber hat ihn in den Zählerschrank eingebaut, der da war.
Und für den Zählerschrank ist der Kunde zuständig, nicht der Messstellenbetreiber. Und wenn der Kunde nen Zählerschrank hat, in dem der Zähler nicht zugänglich ist, ist das sein Problem, nicht das des Messstellenbetreibers.

Der Kunde kann ja jederzeit einen Fachbetrieb beauftragen und sich einen neuen Zählerschrank da hin bauen lassen, der den aktuellen TAB entspricht.

Aber die Plombe wird der Owner des Schrankes ja nicht selbst da dran gemacht haben um dann hier im Forum zu fragen oder? :wink:
Wenn es nicht des Messtellenbetreiber sein Problem ist hätte er die Plombe auch weglassen können.

Der Messstellenbetreiber stellt durch die Plombe nur sicher, daß der Zähler (oder vielmehr die an diesen angeschlossenen ungezählten Leitungen) nicht manipuliert werden, was seine gesetzliche Pflicht ist, um eine Straftat nach § 248c zu verhindern.
Dazu muss der Zählerschrank entsprechend aufgebaut sein. Und DAS liegt wiederum im Verantwortungsbereich des Eigentümers des Gebäudes. Und dieser (der Eigentümer) hat die Wahl, den alten Zählerschrank zu belassen oder einen Zählerschrank einzubauen, der den aktuellen TAB entspricht.
In so einem Zählerschrank kann der TO alles mit dem Zähler anstellen, was er im Rahmen der geltenden Gesetze und der Regeln (VDE) darf.

Wenn er einen veralteten Zählerschrank hat, ist das sein eigenes Problem und nicht das des Messstellenbetrteibers. Der muss nur sicherstellen, daß der Zähler richtig eingebaut ist und daß ein Stromdiebstahl nicht ohne Manipulation der Plomben und/oder beschädigung des Zählerschranks möglich ist.