Das ist ja aber eine ganz andere Problematik, die mit tiefen Dosen deutlich geringer sein dürfte und ohnehin bei der Renovierung und nicht durch den Nutzer zu bewältigen ist.
Können und sinnvoll sein driftet hier weit auseinander. Frage wäre da zum Beispiel schon, ob die Lampen dahinter smart sind und daher dauerstrom benötigen oder klassisch stromlos geschaltet werden.
Daher ist ernsthaft die Frage, ob dieses Vorgehen sinnvoll ist, wenn es Miete und nicht Eigentum ist. Denn was, wenn die Ansprüche der nächsten Mieter komplett andere sind?
Ein Haus das ohne HA nicht gesteuert werden kann, ist schwerlich für jeden was.
Was es an zur festen Installation vorgesehenen Systemen gibt ist KNX. Dies kann dann auch mit HA genutzt werden. Da sprechen wir aber über einige tausend bis mehrere zehntausend Euro, je nach Umfang und Funktionen (zusätzlich).
Und da es Menschen gibt die von der Beratung wie dies verbaut und gestaltet werden sollte lebt, kann man sich denken, dass es nicht in zwei Minuten geplant ist.
Wenn sie mit 230V betrieben werden grundsätzlich ja. Geräte mit Batterie zu verbauen würde keinen Sinn ergeben, wenn Dein Vermieter den Ausbau macht.
Unterm Strich ist es ein nobles Ansinnen Deines Vermieters aber nicht so leicht umzusetzen, wie vermutlich erwartet.
Was im Zuge einer Grundsanierung möglich und sinnvoll wäre ist die Voraussetzungen für eine Nachrüstung / Mieterausbau zu schaffen.
Wenn also überall tiefe Unterputzdosen verbaut und die Neutralleiter bis in die Lichtschalter verlegt werden (letzteres dürfte heute Standard sein), hast Du beste Voraussetzungen als Mieter eigene Systeme nachzurüsten und bei Auszug auch wieder auszubauen.
Das setzen neuer / vieler Steckdosen ist ebenso sinnvoll, egal ob Smart Home oder nicht.
Will Dein Vermieter wirklich eine smarte Wohnung designen, reichen ein paar Unterputz Aktoren bei weitem nicht aus und damit es auch noch DAU kompatibel bleibt, müsste es eine Menge mehr Planung und Investition geben.
Denn alle Dinge die Dein Vermieter einbaut sind ja auch sein Eigentum und damit im Zweifel seine Verantwortung bei Wartung und Reparatur.