Nach §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) kann die Bundesnetzagentur Regelungen erlassen, die die Anschlussnehmer dazu verpflichtet, das Energie Management System so zu gestalten, dass der Netzbetreiber auf "steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zugreifen kann.
Gibt es hierzu in der Home Assitant Community bereits entwickelte Konzepte, wie dieser Zugriff ermöglichen werden kann?
Homematic behauptet, dass die neue Home Control Unit bereits “§14 ready” ist. Ein Stichwort dazu ist auch noch: EEBus.
Soweit ich das kenne ( bin kein Elektriker ) wird das ganze über Schütze in der Unterverteilung und Fernsteuerung durch den Netzbetreiber gemacht, also Abschaltung der PV-Einspeisung, Abschaltung der Wärmepumpe, Abschaltung Wallboxen, usw.
Es gibt wohl die Option, das per IP-Verbindung zu machen aber der Regelfall dürfte die direkte Ansteuerung per Schaltausgänge sein, die im Zahlerschrank aufgeschaltet werden auf dem Steuergerät vom Netzvebreiber und dann verplompt werden. So ist es zumindest bei meinem Bekannten.
Ich wüsste daher nicht, warum dann HA oder andere Software §14a ready sein müssen.
Wieso sollte Home Assistant das ermöglichen?
Insbesondere da in die Software / den Core sicher nichts eingebaut wird, dass Dritte von außen darauf zugreifen können.
Wäre auch spannend zu wissen, was jemand machen soll, wenn gar keine Smarthome Software eingesetzt wird
So wie ich das überflogen habe, geht es um Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen für E-Autos, Klimaanlagen und Batteriespeicher die mehr als 4,2kW Leistungsaufnahme haben und nach dem 1.1.2024 verbaut wurden.
Die müssten dann ja von Hause aus eine Steuerungsmöglichkeit haben.
Hier ein paar Aussagen von der Netzagentur zum Thema:
Wie hoch die Mindestleistung ist, hängt davon ab, wie Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung angesteuert wird: Per Direktansteuerung oder mittels Energie-Management-System (EMS). Zwischen diesen beiden Möglichkeiten entscheiden Sie individuell, also pro steuerbarer Verbrauchseinrichtung hinter einem Netzanschluss.
Direktansteuerung
Die Mindestleistung beträgt pro steuerbarer Verbrauchseinrichtung grundsätzlich 4,2 kW.
Steuerung mittels EMS
Für alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ist die Mindestleistung unter Berücksichtigung eines vorgegebenen Gleichzeitigkeitsfaktors vom Netzbetreiber gesamthaft zu ermitteln. Den ermittelten Sollwert für die Mindestleistung können Sie über das EMS auf Ihre Verbrauchseinrichtungen verteilen. Selbst produzierter Strom kann berücksichtigt werden.
Bis April 25 muss die Bundesagentur ein Anreizsystem aufbauen. Dann werden die, die ein MES installiert haben, das alle Vorgaben erfüllt, werden von niedrigeren Stromtarifen profitieren.